Entschädigung für Glassammler
Gemeinden, Zweckverbände und private Altglassammler erhalten für ihre Aufwendungen Entschädigungen aus der VEG. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Sammelart und Verwertung des Altglases.
Der Antrag zur Entschädigung kann laufend erfolgen oder besser als Total bis am 31. März des darauffolgenden Jahres. Die von den Sammelorganisationen eingereichten Gesuche um VEG-Entschädigung werden von VetroSwiss geprüft und gutgeheissen beziehungsweise abgelehnt. Mittels einer Verfügung wird Mitte Juni den Sammlern ihr Guthaben angezeigt und nach Ablauf der Rekursfrist ausbezahlt.